Spenden

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Sie möchten das Kempodium unterstützen?

Wir freuen uns über Fördermitglieder, die bei uns Hausfreundinnen und Hausfreunde heißen .
Wie man eine Hausfreundschaft erwirbt, erfahren Sie hier:  Hausfreund werden

Natürlich sind auch finanzielle Spenden sehr willkommen; sie können gerne bestimmen, dass diese einem bestimmten Zweck zu Gute kommen sollen, z.B. der Kinderwerkstatt oder Schulprojekten. 
Herzlichen Dank!

Unser Spendenkonto:
Sparkasse Allgäu
KontoNr.: 610 021 024
BLZ: 733 500 00

Ihre Spende können Sie steuerlich absetzen. Eine Spendebescheinigung erhalten Sie automatisch.

 

Information zur steuerlichen Behandlung von Spenden
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Bitte beachten: Wir versichern Ihnen, dass die nachfolgenden Ausführungen zur steuerlichen Behandlung von Spenden sorgfältig
recherchiert sind. Dennoch können wir keine Haftung für die Richtigkeit der nachfolgenden Ausführungen übernehmen.
Bitte wenden Sie sich im Zweifel an einen Steuerberater oder direkt an den zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts.

Ist meine Spende an Kempodium e.V steuerlich abzugsfähig ?        Ja !!!

Das Kempodium ist mit Bescheid des Finanzamts Kempten vom 23.10.2009 unter der Steuernummer 127 / 109 / 40639
als gemeinnütziger Verein, der ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dient, anerkannt
worden.
Die Abzugsfähigkeit Ihrer Spende ist damit nach § 10b EStG gesichert !

Welche Vorteile bringt eine Spende an das Kempodium e.V.?
Ihre Spende an das Kempodium e.V. mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Spenden Sie zum Beispiel 100 €, verringert
sich Ihr zu  versteuerndes Einkommen ebenfalls um 100 €.
Die Höhe des Steuervorteils, den Sie aus Ihrer Spende erzielen, ist abhängig von der Höhe des (Grenz-)Steuersatzes, den
das Finanzamt bei Ihnen ansetzt.
Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent erhalten Sie zum Beispiel 30 € Einkommenssteuer erstattet. Statt 100 € kostet Sie Ihre Spende an Kempodium e.V. effektiv also nur 70 €.

Bis zu welcher Höhe kann ich Spenden absetzen ?
Die Höchstgrenze aller steuerlich absetzbaren Spenden ist auf 5% des zu versteuernden Einkommens begrenzt.
Für Unternehmen gilt als Höchstgrenze 2 Promille der Summe aus allen Umsätzen und Arbeitslöhnen

Wie mache ich den Spendenabzug geltend ?
Um einen Steuervorteil zu erhalten, müssen Sie dem Finanzamt gegenüber unbedingt eine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbescheinigung) über den gespendeten Betrag im Original vorliegen.
Eine Zuwendungsbescheinigung wird von uns nach Jahresende automatisch ausgestellt, auf Anfrage auch nach Eingang
der Spende. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Buchhaltung.